Effizienzhaus-40, 65 % erneuerbare Energien & Fördermöglichkeiten im Überblick
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2025) bringt ab 1. Januar 2025 tiefgreifende Änderungen für Neubau und Bestand. Ziel: mehr Energieeffizienz, Klimaneutralität bis 2045 und geringere CO₂-Emissionen im Gebäudesektor.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
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Neubauten: Pflicht zum Effizienzhaus-40-Standard – nur 40 % Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes.
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Heizungen: Neue Anlagen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse).
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Bestand: Strengere Anforderungen an Dämmung, Fenster, Dach und Anlagentechnik.
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Beratungspflicht: Für Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten ist vor Planung ein kostenfreies Energiegespräch vorgeschrieben.
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Förderung: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Heizung) und KfW-Kredite für Sanierungen zum Effizienzhaus.
Warum das jetzt wichtig ist
Das GEG 2025 macht energetisches Bauen und Sanieren zur Pflicht – aber auch wirtschaftlich attraktiv. Wer jetzt auf erneuerbare Energien und intelligente Gebäudetechnik setzt, senkt dauerhaft Betriebskosten und steigert den Wert der Immobilie.
Förderungen & iSFP-Bonus nutzen
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich die Förderquote um 5 % erhöhen. Damit werden Maßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung oder Wärmepumpe noch rentabler.
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